Die Anmeldung ist nur an einer Schule, der Erst-Wunschschule (z. B. Handelsakademie Bezau, HLT Bezau …), möglich und sollte persönlich erfolgen. Die Wunschschule bestätigt die Anmeldung auf dem Original der Schulnachricht. Dort werden auch die weiteren Schularten (z. B.: GASCHT Bezau, Werkraumschule Bregenzerwald,…) gereiht nach Schülerwunsch angeführt.
Aufnahmebewerber/Innen, denen wir eine fixe Aufnahme zusagen können, werden spätestens bis Ende März 2025 schriftlich verständigt. Die Zusage ist für beide Seiten bindend, allerdings nur unter der Voraussetzung der Erfüllung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen zum Zeitpunkt der Aufnahme (=Jahreszeugnis der 8. Schulstufe) gültig.
Allfällige Änderungen der Ersatzwünsche bei der Erstwunschschule bis 11. April 2025.
Alle Aufnahmebewerber/Innen, die in die Schule aufgenommen werden wollen, müssen bis Montag, 7. Juli 2025, 16:00 Uhr das Originalzeugnis der derzeit besuchten Schule und das Originalzeugnis der 8. Schulstufe – wenn nicht identisch – abgeben. Sonst verfällt der fix zugesagte Aufnahmeplatz. Bei Fragen hilft Ihnen unsere Sekretärin unter der Telefonnummer 05514 24 02 oder per E-Mail unter info(at)bws.ac.at gerne weiter.
Aufnahmeprüfung (wenn notwendig)
Schriftlich: Dienstag, 1. Juli 2025
- 8:00 Uhr Deutsch
- 9:30 Uhr Englisch
- 11:00 Uhr Mathematik
Mündlich: Dienstag, 1. Juli 2025, ab 13:00 Uhr (nur für Schüler/Innen, die schriftlich negativ sind).
SchülerInnen, die die Aufnahmeprüfung bestehen, haben damit noch keinen Fixplatz an der Schule, sondern damit ist erst eine Einstufung in der Reihungsliste gegeben.
Aufnahmekriterien
Die Aufnahme bei den Bezauer Wirtschaftsschulen ist nur möglich, wenn am Ende der 8. Schulstufe die grundsätzlichen Bedingungen (siehe gesetzliche Grundlagen bzw. Aufnahmebedingungen) erfüllt sind. Andernfalls ist auch eine vorherige positive Aufnahmezusage ungültig.
Aufnahmeprüfung für die Handelsakademie und Höhere Lehranstalt für Tourismus |
Mittelschule
Positive Beurteilung in allen Pflichtgegenständen
sowie Deutsch, Englisch und Mathematik beurteilt nach der vertieften Allgemeinbildung |
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NEIN |
beurteilt nach der grundlegenden Allgemeinbildung mit höchstens „Befriedigend“ |
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JA |
AHS |
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NEIN |
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Aufnahmeprüfung für die Werkraumschule und Hotelfachschule GASCHT |
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Mittelschule
Positive Beurteilung in allen Pflichtgegenständen
sowie Deutsch, Englisch und Mathematik beurteilt nach der vertieften Allgemeinbildung |
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NEIN |
beurteilt nach der grundlegenden Allgemeinbildung mit höchstens „Befriedigend“ |
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NEIN |
Positive Beurteilung in allen Pflichtgegenständen |
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JA |
AHS |
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NEIN |
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Gesetzliche Aufnahmevoraussetzungen für Berufsbildende mittlere und höhere Schulen
Vergabe von vorläufigen Schulplätzen
Die vorläufige Zuweisung eines Schulplatzes erfolgt auf Grund der Schulnachricht. Ein vorläufig zugewiesener Schulplatz gilt unter der Voraussetzung, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme (am Schuljahresende oder Schuljahresbeginn) die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind, als verbindlich. Die Erfüllung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen wird mit dem Jahreszeugnis nachgewiesen. Dazu ist in einigen Fällen die erfolgreiche Ablegung einer Aufnahmeprüfung erforderlich. Darüber informieren Sie die folgenden Absätze.
Allgemeine Aufnahmevoraussetzung
§ 28 Abs. 3 Ziff. 1 des Schulunterrichtsgesetzes bestimmt:
Allgemeine Aufnahmevoraussetzung für eine Berufsbildende mittlere oder höhere Schule ist der positive Abschluss der 8. Schulstufe, d. h. eine positive Beurteilung in allen Pflichtgegenständen ausgenommen Latein bzw. Zweite lebende Fremdsprache, Geometrisches Zeichnen sowie zusätzliche schulautonome Pflichtgegenstände.
Informationspflicht der Mittelschule und der Polytechnischen Schule
Die Information der Schüler/innen über die Notwendigkeit der Ablegung einer Aufnahmeprüfung hat unmittelbar nach der Beurteilungskonferenz (gem. § 20 Abs. 6 Schulunterrichtsgesetz) in der zweiten Hälfte der vorletzten Schulwoche durch die Direktion (die Klassenvorstände) der Mittelschule, der Hauptschule bzw. Polytechnischen Schule zu erfolgen. Ein entsprechendes Formular zur Information der Schüler/innen steht im Webbasierten AnmeldeSystem (WAS) zur Verfügung.
Anmeldung zur Aufnahmeprüfung und Termine
Die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung ist von den Schülern/Schülerinnen bis spätestens Montag, 30. Juni 2025, 14:00 Uhr bei der angestrebten Schule vorzunehmen.
Die Aufnahmeprüfungen finden an der angestrebten Schule am Dienstag, 1. Juli 2025 statt. Nähere Auskünfte zum Zeitpunkt und den Modalitäten der Aufnahmeprüfungen erteilen die Direktionen der Zielschulen.
Die Abgabe des Original-Jahreszeugnisses hat bis Montag, 7. Juli 2025 16:30 Uhr bei der angestrebten Schule zu erfolgen.