Schulordnung

Schulordnung der Bezauer Wirtschaftsschulen

Das Zusammenleben vieler Menschen in der Schule verlangt neben gegenseitiger Achtung auch die Einhaltung von Regeln. Diese sind in der Schulordnung zusammengefasst, die in ihren Grundzügen auch im Schulunterrichtsgesetz verankert ist. Alle SchülerInnen und LehrerInnen sind für deren Einhaltung mit verantwortlich. Jede(r) Einzelne ist aufgerufen, persönlich ihren/seinen Beitrag zu einem positiven Zusammenleben zu leisten.

1. DIE ZEIT VOR UNTERRICHTSBEGINN

Im Schulgebäude sind nur Hausschuhe (keine Turnschuhe) gestattet. Die Straßenschuhe sind unverzüglich nach dem Eintreffen in der Schule zu wechseln und zusammen mit Jacken, Mäntel usw. in den Garderobekästen zu verstauen. Im gesamten Schulkomplex ist auf Sauberkeit zu achten.

Wertgegenstände sollten nicht in den Klassen gelassen werden, sondern in den Garderobekästen verschlossen werden. Für das Abhandenkommen von Geld- und Wertsachen übernimmt die Schule keine Haftung. Größere Geldbeträge können im Sekretariat deponiert werden.

Nach dem Läuten befinden sich die SchülerInnen in ihren Klassen und bereiten sich auf den Unterricht vor. Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein(e) LehrerIn in der Klasse, meldet die/der Klassensprecher/in dies in der Direktion bzw. im Konferenzzimmer.

Zu den Informatikräumen und zum BWZ haben die SchülerInnen ohne LehrerIn keinen Zutritt.

1.1 Unterrichtszeiten
08:00 – 08:50 1. Stunde
08:50 – 09:40 2. Stunde
09:45 – 10:35 3. Stunde
10:50 – 11:40 4. Stunde
11:40 – 12:30 5. Stunde
12:30 – 13:20 6. Stunde
12:30 – 13:30 Mittagspause
13:30 – 14:20 7. Stunde
14:25 – 15:15 8. Stunde
15:20 – 16:10 9. Stunde
16:10 – 17:00 10. Stunde
17:05 – 17:55 11. Stunde

2. PAUSEN, FREISTUNDEN, MITTAGSZEIT

Die große Pause dauert von 10:35 Uhr bis 10:50 Uhr. In dieser Zeit werden die Unterrichtsräume gelüftet. Alle SchülerInnen (ausgenommen Praxis- und Turnunterricht) verbringen die Pause in der Aula bzw. im Hof (ohne Schuhwechsel). Es dürfen keine offenen Speisen und Getränke aus der Kantine in die Klassenräume genommen werden.

Als Essbereich sind die Tische und Stühle in der Aula vorgesehen. Getränkeflaschen aus  den Automaten und Geschirr sind in die Kantine zurückzubringen, Becher sind zu  entsorgen. Verunreinigungen werden von den Verursachern beseitigt.

Zwischen der 1. und der 2. bzw. der 4. und 5. Unterrichtsstunde entfällt die Pause.

2.1 Freistunden

Das Verlassen des Schulgeländes ist nicht erlaubt. In dringenden Fällen muss sich die/der SchülerIn beim Klassenvorstand oder in der Direktion abmelden. Dabei übernimmt die Schule keine Haftung.

2.2 Mittagspause

Für die Mittagspause stehen den SchülerInnen außer der Klasse die Aula und der Pausenhof zur Verfügung. Das Essen in den Unterrichtsräumen ist auch in der Mittagspause nicht erlaubt. Das Verlassen des Schulgeländes während der Mittagszeit ist gestattet.

3. ORDNUNG IN DEN KLASSEN

Für die Ordnung in den Klassen und speziell am eigenen Arbeitsplatz ist jede(r) einzelne SchülerIn verantwortlich. Auf sorgfältige Mülltrennung ist zu achten.

Die KlassenordnerInnen reinigen nach jeder Unterrichtsstunde die Tafel und lüften den Unterrichtsraum.

Nach der letzten Unterrichtsstunde wird aufgestuhlt, das Licht gelöscht, der Raum ordentlich verlassen und abgesperrt. Sämtliche Unterrichtsmaterialien werden im Bücherablagefach bzw. in der Garderobe verstaut. Jede(r) SchülerIn erhält am Beginn des Schuljahres einen Schlüssel für ihren (seinen) Garderobeschrank, für den sie / er verantwortlich ist.

Am Beginn des Schuljahres legt der Klassenvorstand nach Absprache mit den SchülerInnen und den KlassenlehrerInnen den Sitzplan fest. Die Tische, Stühle und Garderobenschränke werden jeder(m) einzelnen SchülerIn zugeteilt. Für beschädigtes Mobiliar haftet diese(r) SchülerIn.

Das Anbringen von Informations- und Dekorationsmaterial ist nur mit Zustimmung des Klassenvorstandes im dafür vorgesehenen Bereich erlaubt (Bilderklemmleiste und Pinwand bzw. Info-Tafel).

Bei Beschädigung von Schuleigentum besteht Schadenersatzpflicht.

4. WEITERE REGELUNGEN

  • Unsere Schule ist ein öffentliches Gebäude. Daher ist im Schulgelände generelles Alkohol- und Rauchverbot.
  • Kaugummis sind im Schulgebäude nicht erlaubt. Der Konsum von Nikotin und Snus ist verboten.
  • Trinkflaschen und Getränke sind während des Unterrichts in Schultaschen aufzubewahren.
  • Auf angemessene Kleidung während des Schulbesuchs und bei Schulveranstaltungen wird Wert gelegt.
  • Im Katastrophenfall sind die Anweisungen laut Notfallplan zu befolgen.
  • Die Benützung des Sportgeländes außerhalb des Turnunterrichts ist nur mit Genehmigung der SportlehrerInnen bzw. des Direktors erlaubt.
  • Fahrräder und Mopeds sind ausschließlich auf den Fahrradplätzen abzustellen.
  • Das Parken von Privatautos der SchülerInnen auf dem Schulgelände ist nicht gestattet.
  • Schulfremde Personen haben nur mit Erlaubnis der Direktion Zutritt zu den Unterrichtsräumen.
  • Die Verwendung von elektronischen Geräten, die für den Unterricht nicht notwendig sind, ist nicht erlaubt.

Bei Nichteinhaltung der Hausordnung treten Maßnahmen gemäß SCHUG in Kraft.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner