Aktuell
aus der Bildungsdirektion
- 19. November 2021
- Posted by: Beer Theresia
- Category: Allgemein
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Die Bundesregierung hat heute einen bundesweiten Lockdown ab Montag verkündet. Dies hat auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb von 22.11. bis 12.12.2021. Wir möchten Ihnen mit diesem Mail die grundlegenden Eckpunkte bekannt geben. Weitere Informationen (Erlass und Verordnung) folgen in einer Aussendung, die das BMBWF direkt an die Schulen schicken wird.
Allgemeiner Schulbetrieb ab Montag:
- Der Präsenzunterricht findet weiterhin nach Stundenplan statt. Allfällige Berichte über ein reines Betreuungsangebot sind nicht korrekt.
- Es gibt keine allgemeine Empfehlung, dass Eltern ihre Kinder nicht mehr in die Schule schicken sollen. Wenn Eltern unter den gegebenen Umständen ihre Kinder zu Hause lassen möchten, können sie das mit einer einfachen Entschuldigung an die Schule kommunizieren. Es ist kein ärztliches Attest erforderlich. In diesem Fall findet jedoch kein Distance Learning statt. Schüler/innen haben aber das Recht, sich über den Unterrichtsstoff zu informieren und erarbeiten diesen eigenverantwortlich zu Hause. Lehrpersonen stellen diese Informationen sowie Hausübungen, Arbeitsblätter etc. über geeignete Kanäle bereit.
An allen Schulen gilt die Risikostufe 3 mit folgenden Verschärfungen:
- Maskenpflicht für alle Schüler/innen in allen Schulstufen im gesamten Schulgebäude, d.h. auch in den Klassen- und Gruppenräumen. Schüler/innen bis zur 8. Schulstufe (VS, ASO, MS, AHS-Unterstufe) haben einen MNS zu tragen. Schüler/innen ab der 9. Schulstufe (PTS, AHS-Oberstufe, BMHS, LBS) haben eine FFP2-Maske zu tragen. Alle Lehrpersonen und das Verwaltungspersonal haben im gesamten Schulgebäude (auch im Unterricht) eine FFP2-Maske zu tragen. Für alle Personen sind regelmäßige Maskenpausen einzuhalten. Ausnahme von der Maskenpflicht nur bei Vorlage eines unzweifelhaften ärztlichen Attests.
- Es finden die Schultestungen im bereits kommunizierten Rhythmus statt. Alle Schüler/innen haben unabhängig vom Impfstatus daran teilzunehmen (ausgenommen Genesene). Nächste Woche finden die Testungen am Montag (Antigen und PCR) und am Donnerstag (Antigen) statt. Ab 29.11. wird 2x pro Woche mittels PCR getestet (Montag und Mittwoch). Tritt ein positiver PCR-Test in einer Klasse auf, ordnet die Schulleitung (ohne Abstimmung mit der Bildungsdirektion) für die ganze Klasse an den folgenden fünf Schultagen eine verpflichtende Antigen-Testung an.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Bildungsdirektion
Elisabeth Mettauer-Stubler