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„Alkohol am Steuer – Ungeheuer!“
- 31. Mai 2017
- Posted by: Beer Theresia
- Category: Allgemein

Herr Walter Huber von der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. besuchte am 15. Mai 2017 den IV. Jahrgang der Handelsakademie hier in Bezau in Begleitung seiner netten Assistentin. Sehr interessant zu wissen ist, dass die Vorarlberger Landes-Versicherung ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist. Das bedeutet, dass Überschüsse im Unternehmen bleiben und jeder Kunde ein Mitglied der VLV ist.
Der Versicherungsprofi erklärte uns das umfangreiche Themenfeld anhand von realitätsnahen Praxisbeispielen. Somit war der Lerneffekt für uns alle garantiert. Herr Huber beeindruckte uns mit mehreren einleuchtenden Beispielen aus den verschiedenen Versicherungssparten. Anhand eines Verkehrsunfalls wurde uns erklärt, wie wichtig der bekannte Satz „Don’t drink and drive“ für alle Verkehrsteilnehmer ist. Ein Verkehrsunfall, welcher unter Alkoholeinfluss verursacht wurde, stellt eine Obliegenheitsverletzung dar. Das bedeutet, dass der Versicherer einen Teil des entstandenen Schadens zurückfordern kann und somit die Möglichkeit auf einen Regress bis zu EUR 11.000,– hat. Andere Obliegenheitsverletzungen sind Fahrerflucht, Fahren ohne Führerschein, Drogeneinfluss oder die Überschreitung der max. Höchstzahl an Personen für das jeweilige KFZ. Nicht zu vergessen ist, dass auch der Verursacher des Unfalls – bei z.B. 1,2 Promille – mit einer Geldstrafe von EUR 1.200,– bis EUR 4.400,– rechnen muss. Die Alkoholgrenzen und deren Rechtsfolgen wurden uns sehr ausführlich von Herrn Huber erklärt. Einem Probeführerschein-Besitzer, welcher mit 0,2 Promille am Steuer sitzt, wird zwar nicht direkt der Führerschein entzogen, jedoch drohen ihm eine Geldstrafe von bis zu EUR 3.700,–, eine Nachschulung sowie eine Probezeitverlängerung.
Fast jeder von uns hat schon einmal einen Bericht über einen Verkehrsunfall gelesen oder war sogar schon in einen Unfall verwickelt, aber nur die wenigsten wissen, welche Versicherung wann zum Einsatz kommt. Die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden gegenüber Dritten und die KFZ-Kaskoversicherung übernimmt die Kosten für die Schäden am eigenen Fahrzeug. In diesem Zusammenhang erläuterte der Versicherungsexperte den Unterschied zwischen Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden.
Die IV. HAK bedankt sich recht herzlich beim Versicherungsfachmann, Herrn Walter Huber, der immer ein Garant für spannende und zugleich lehrreiche Fachvorträge ist.
Daniel Bayer, Juliana Düringer, IV. HAK